Tourismusabgabe Ferienwohnung über 50 m² Nutzfläche (Freizeitwohnungspauschale)

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt356,40 € jährlich

Zuständig

Davon


Freizeitwohnungspauschale - EUR 118,80

Zuschlag Freizeitwohnungspauschale - EUR 237,60