Tourismusabgabe Ferienwohnung über 50 m² Nutzfläche (Freizeitwohnungspauschale)

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt388,80 € jährlich

Zuständig

Davon


Freizeitwohnungspauschale - EUR 129,60

Zuschlag Freizeitwohnungspauschale - EUR 259,20