Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Steinbach an der Steyr ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Steinbach an der Steyr.
Die Gemeinde Steinbach an der Steyr orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Der notwendige Kontrast wird mit dem Orange auf weißem Hintergrund nicht erreicht. Das Orange ist aber unerlässlich, da es exakt die Farbe des Gemeindewappens ist und daher nicht durch eine andere Farbe ersetzt werden kann. Wo immer möglich, wird ein dunklerer Hintergrund verwendet, um den notwendigen Kontrast zu erreichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.10.2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 06.07.2021 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen: Anfrage Gemeinde
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt
Gemeinde Steinbach an der Steyr, Ortsplatz 4, 4596 Steinbach an der Steyr, Tel. 07257/7203
Durchsetzungsverfahren
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde: Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren [Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm]
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Personal Abteilung Personal Antidiskriminierungsstelle Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-117 68 Fax (+43 732) 77 20-21 17 96 E-Mail: as.post@ooe.gv.at