Hunderegister (An- und Abmeldung)

Jede ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter!


Voraussetzung für die Haltung eines Hundes ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die körperliche und geistige Eignung. 

Werden diese Vorgaben erfüllt, steht der Anschaffung eines vierbeinigen Freunds nichts mehr im Wege. Mit dem Alter von 12 Wochen ist der Vierbeiner binnen drei Tagen bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde anzumelden, wo folgende Unterlagen vollständig bekanntzugeben bzw. einzubringen sind:


 
Die Meldung hat zu enthalten:

  1. Daten des Hundehalters oder der Hundehalterin - (Name, Geb. Datum, Geb. Ort, Wohnadresse, Kontaktdaten)
  2. Daten des Hundes - (Chip-Nummer, Geschlecht, Wurfjahr/Wurfdatum, Fellfarbe, Rufname, auffällig ja/nein) 
  3. Daten des vorigen Hundehalters - falls bekannt - (Name, Wohnadresse, Kontaktdaten)

Beizuschließen sind dieser Meldung:

  • Sachkundenachweis (gem. § 4 Abs. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestdeckungssumme € 725.000,-)
  • Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank (nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz)


Weitere Infos unter:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm


Zuständig

Formulare