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Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Mit Ende 2009 ist die Übergangsfrist für erwchsene Hunde ausgelaufen, die bis 31. Dezember elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten.Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Es wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert.Derzeit können Hundehalter/innen ihre Tiere auf zwei Wegen melden: Sie lassen gechipte Hunde bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren. Oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Chipen mit der Durchführung der Meldung. Seit Jahresbeginn kann das Fehlen des Chips bei einem Hund für die Besitzer/innen teuer werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als € 3.000 betragen.
SPIELREGEL 1 - Sachkundenachweis / Hundekunde-Kurs Schade, dass Ihr Hund nicht sprechen kann. Er könnte Ihnen nämlich so viel erzählen. Beispielsweise was ihn gesund und fit hält oder was ermit seinem Verhalten ausdrücken möchte. Es ist daher für alle neuen Hundehalterinnen und Hundehalter der "Hundekundekurs" ein Pflichttermin.Personen, die bisher noch keinen Hund gehalten oder mit einem früher gehaltenen Hund noch nie eine Hundeausbildung absolviert haben, müssen einen allgemeinden Sachkundenachweis erbringen. Diesen erhält man, wenn man eine mindestens zweistündige theoretische Unterweisung zu Hundehaltung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt und eine Ausbildnerin oder einen Ausbildner absolviert hat (keine Prüfung!). Im Kurs werden die wichtigsten Kenntnisse für eine tiergerechte Haltung von Hunden vermittelt.Personen, die bereits einen Hund halten oder mit einem früher gehaltenen Hund nachweisbar eine Ausbildung absolviert haben, müssen keinen allgemeinden Sachkundenachweis erbringen.SPIELREGEL 2 - Leinen- und / oder MaulkorbpflichtZeigen Sie, dass Sie und Ihr Hund sich verstehen und gehen Sie in Zukunft an öffentlichen Orten mit Ihrem Vierbeiner immer mit Maulkorb oder Leine statt "al-Leine" durchs Leben.Im Ortsgebiet besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten udn sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie zB in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badenalagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.Überall wo Leinen- bzw. Leinen- und Maulkorbpflicht besteht, darf die Leine nicht länger als 1,5 m sein (Führen an der "kurzen Leine"), damit der Hund ensprechend unter Kontrolle gehalten werden kann. Die Leine muss auch dem Körpergewicht und der Körpergröße des Hundes entsprechend fest sein.SPIELREGEL 3 - Gassi GehenManchmal sind Bello & Co. einfach zur falschen Zeit am stillen Ort.Helfen Sie Ihrem Hund deshalb bei "kleinen Malheuren" und bringen Sie "seine großen Geschäfte" zB mit einem Plastiksackerl einfach wieder in Ordnung.Wer einen Hund Gassi führt, muss die Exkremente seines Hundes, die dieser im Ortsgebiet Hinterlässt, unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen.SPIELREGEL 4 - VerlässlichkeitAlle Welt versucht Stress abzubauen. So auch der Hund.Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auffällige Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, deren Verlässlichkeit gegeben ist.Ein Hund ist auffällig, wenn er einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat, oder wiederholt Menschen gefährdet hat, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, oder wiederholt gezeigt hat, dass er unkontrolliert zum Reißen oder Hetzen von Vieh neigt.Die Verlässlichkeit ist nicht gegeben bei Vorliegen einer gerichtlichen Verurteilung , insbesondere wegen Gewaltdelikten, Drogenhandels, Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei, Tierquälerei oder Schmuggels sowie bei wiederholter Bestrafung wegen Übertretungen des Tierschutzgesetzes oder des OÖ Hundehaltegesetzes.SPIELREGEL 5 - HundeabgabeEin Hund macht keine Schulden.Die Hundeabgabe (Hundesteuer) ist nichts Neues und eine Pflicht für jeden Hundehalter und jede Hundehalterin.Sie wird von der Hauptwohnsitzgemeinde festgesetzt und eingehoben.Die Hundeabgabe ist erstmals binnen 2 Wochen nach der Anmeldung des Hundes und in der Folge jährlich bis zum 31. März zu entrichten.Quelle: Land Oberösterreich - www.ooe.gv.at
21.01.2010
Ärztenotdienst - Arzt für Allgemeinmedizin (11.09.2010 - 12.09.2010) Dr.med. Hermann Barteder
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