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Am Montag, 9. November wurde in der Sitzung der OÖ Landesregierung der neue "OÖ Kinderbetreuungsbonus" beschlossen. Deshalb dürfen wir Sie hiermit über die Neuerungen informieren.Der OÖ Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und das kostenlose Kinderbetreuungs-Angebot (den beitragsfreien Kindergarten) nicht nützen bzw. für jene Kinder, die bei einer Tagesmutter betreut werden.Beantragt werden kann die Förderung ab dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis max. zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahres. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen. Mit dem Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuchs wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nicht-Inanspruchnahme des beitragsfreien Kindergartens ausbezahlt.Die Förderung beträgt pro Kind jährlich max. € 700,00. Die Förderung wird einkommensunabhängig ausbezahlt und ist auf EU-Inländer beschränkt.Hier gehts zum neuen Formular - LinkHinweis:Für Geburten bis max. Juli 2006 kann noch bis Ende Juli 2010 der OÖ Kinderbetreuungsbonus in der ursprünglichen Form beantragt werden, wenn dieser bisher noch nicht beantragt bzw. noch nie zuerkannt wurde.Da dies nur noch in wenigen Fällen zutrifft, ist das Antragsformular nur noch auf Anfrage beim Familienreferat unter der Telefonnummer (0732) 77 20-111 92 bzw. -116 10 erhältlich bzw. nach Rücksprache auf Ihrem Gemeindeamt erhältlich.
16.11.2009
Ärztenotdienst - Arzt für Allgemeinmedizin (09.09.2010 - 10.09.2010) Dr.med. Karl Kaltseis
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