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Schülerreisen – Österreichische Schülerinnen/Schüler benötigen auch für Schülerreisen ins Ausland einen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Nur für Schülerinnen/Schüler aus Drittstaaten gibt es eine Schülerliste gemäß Verordnung der EU (EG) 1932/2006, für die aber die Ausländerbehörde die Bestätigung abgeben muss. Eine rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit der Passbehörde besteht nicht.
Hinweis: Für bestimmte Anlassfälle (z.B. Sie haben vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise Ihren Personalausweis als Reisepassersatz zu Hause vergessen) kann ein Notpass beantragt werden.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher finden Informationen zur Ausstellung eines Personalausweises im gleichnamigen Kapitel des Themas "Auslandsösterreicher".
Quelle: HELP.gv.at
Ärztenotdienst - Arzt für Allgemeinmedizin (11.09.2010 - 12.09.2010) Dr.med. Hermann Barteder
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